Jedes Mitglied, das Hilfe leistet, erhält Punkte gut geschrieben, je Stunde zwei. Wer Hilfe erhält, zahlt mit Punkten, ebenfalls zwei je Stunde.
Sofern das Mitgliedskonto keine Punkte aufweist, können Dienste gegen eine Verwaltungsgebühr von 1 € je Punkt erworben werden.
Auszug aus unserer Geschftsordnung
Der Wert eines Punktes beträgt 1/12 des Jahresgrundbeitrags, Aktuell 12,00 €
Punkte werden nicht ausgezahlt.
Der Jahresbeitrag wird in Punkte umgewandelt.
Hat ein Mitglied keine Punkte auf seinem Konto, und möchte Hilfe in Anspruch nehmen, so zahlt es einen Verwaltungskostenbeitrag /Zusatzbeitrag in Höhe von 1/12 des Jahresgrundbeitrages je Punkt.
Ein aktives Mitglied erhält für einen Einsatz Punkte gutgeschrieben.
Für jede volle halbe Stunde seines Einsatzes erhält das Mitglied 1 Punkt,
Punkte kann ein Mitglied auch durch Schenkung oder Übertragung erwerben.
Nimmt ein Mitglied eine Hilfeleistung des Vereins in Anspruch, so werden ihm für jede volle halbe Stunde1 Punkt von seinem Punktekonto abgezogen.
Punkte können von solchen Mitgliedern eingelöst werden, die selbst im Sinne der Satzung Hilfe in Anspruch nehmen.
Auch bei einem positiven Punktekonto ist die Hilfe entsprechend § 3 der Satzung freiwillig, ein Rechtsanspruch auf Einlösung der Punkte besteht nicht.
Der Verwaltungskostenbeitrag / Zusatzbeitrag ist so kalkuliert, dass hiermit die anfallenden Kosten (Versicherungen, Büro, Telekommunikation, Porto) gedeckt werden, soweit sie nicht durch sonstige Mittel des Vereins finanziert werden können.
Für sonstige Leistungen kann der erweiterte Vorstand Punkte vergeben.
Punkteguthaben sind in Absprache mit dem Vorstand übertragbar, insbesondere für:
Lebensgemeinschaften, z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, sofern diese Mitglieder des Vereins sind.
Innerhalb von Familien kann für die Hilfen keine Punktevergabe erfolgen.
Haushaltgemeinschaften, die nach § 3 Absatz 2 und 3 der Geschäftsordnung Beiträge bezahlen, können auf Antrag ein gemeinsames Punktekonto führen.
Aufwendungen für Fahrtkosten mit dem privaten Pkw werden dem/der Helfer/in vom Hilfesuchenden direkt erstattet. Die Erstattung beträgt bis zu 0,30 € je gefahrenen Km.